Reliquien

Der Weg zur Seligsprechung

Reliquien

Reliquien wurden in der Kirche stets mit außergewöhnlicher Achtung und Aufmerksamkeit bedacht, denn der Leib der Seligen und der Heiligen war auf Erden ein lebendiger Tempel des Heiligen Geistes und ein Werkzeug ihrer Heiligkeit.

Die Lehre über die Reliquien und die Überreste der Heiligen

Der Ursprung der Reliquienverehrung

Einer der eindrücklichsten Gründe für die Verehrung von Reliquien ist die Art und Weise, wie der Leib Christi nach seinem Tod behandelt wurde. Statt den Leib Jesu am Kreuz zu lassen, damit ihn die Römer abnehmen und beseitigen (wie es Brauch war), ging Josef von Arimathäa ein kühnes Wagnis ein und bat Pilatus um den Leib Christi (vgl. Mk 15,43; Joh 19,38).

Dieser angesehene Mann gab dann sein eigenes, neu in den Fels gehauenes Grab als Ruhestätte Christi her (vgl. Mt 27,60). Nikodemus kam und brachte mehr als hundert Pfund wohlriechender Salben, um sie in die Leinenbinden zu wickeln (vgl. Joh 19,39) – wohl wissend, dass eine solche Menge nur für die vornehmsten Verstorbenen verwendet wurde. Nach der Grablegung kamen die Frauen fromm und ehrfürchtig zum Grab (vgl. Mt 28,1) und wollten den Leib Christi mit kostbaren Salben salben, obwohl das Grab bereits versiegelt war (vgl. Mk 16,1; Lk 24,1). Diese Zeichen der Ehrfurcht bedeuteten mehr als die übliche Höflichkeit gegenüber den sterblichen Überresten von Verstorbenen; sie wurden mit einer besonderen Achtung vor dem Leib des heiligsten aller Menschen erwiesen – in diesem Fall des heiligsten Menschen, der je gelebt hat, denn Jesus Christus war Gott, der Mensch geworden ist.

Reliquien im frühen Christentum

Die Verehrung der Überreste der Heiligen ist ausdrücklich schon im Martyrium Polycarpi (Das Martyrium des hl. Polykarp) bezeugt, das von den Smyrnäern im Jahr des Herrn 156 verfasst wurde. Darin beschreiben die Christen die Ereignisse seiner Verbrennung auf dem Scheiterhaufen so: „Wir hoben seine Gebeine auf, die wertvoller sind als Edelsteine und kostbarer als geläutertes Gold, und legten sie an einen geeigneten Ort, wo der Herr uns erlauben wird, uns nach Möglichkeit zu versammeln und den Geburtstag seines Martyriums mit Freude und Frohsinn zu begehen.“ Dieser Heilige wurde ohne Heiligsprechung als Heiliger erklärt (in das Verzeichnis der Heiligen aufgenommen) – einfach deshalb, weil sich an seinem Grab unmittelbar nach seinem Martyrium Wunder ereigneten.

Der antikatholische Historiker Carl Gustav Adolf von Harnack erwähnt die Verehrung der heiligen Überreste in der frühen Kirche in seinem Buch folgendermaßen: „…Auch die Lehrer der Kirche begegnen den Reliquien mit Achtung. Sie alle, selbst die Kappadokier, lassen ihre Verehrung zu. Die zahlreichen Wunder, die durch Gebeine und Reliquien gewirkt wurden, bestätigen ihre Verehrung offenkundig. Die Kirche darf daher die Übung der Reliquienverehrung nicht aufgeben, auch wenn einige gebildete Heiden und auch die Manichäer sie heftig angegriffen haben.“ (Harnack, Dogmengeschichte, übers., IV, 313).

Im vierten Jahrhundert erklärt der große Bibelgelehrte hl. Hieronymus: „Wir verehren nicht kultisch, wir beten nicht an, noch beugen wir uns aus Furcht eher vor Geschöpfen als vor dem Schöpfer selbst; wohl aber verehren wir die Überreste der Märtyrer in der Ordnung der Anbetung dessen, dem diese Märtyrer angehören“ (Ad Riparium, i, PL, XXII, 907).

Reliquien in der Heiligen Schrift

Halten wir uns vor Augen, was die Kirche über die Reliquien lehrt. Sie sagt nicht, dass ihnen irgendeine magische Kraft innewohnt. In der Reliquie selbst ist nichts Magisches – weder in einem Gebein des Apostels Petrus noch im Wasser von Lourdes, als besäße es aus sich heraus eine heilende Fähigkeit. Die Kirche sagt nur, dass Reliquien der Anlass für Wunder Gottes sein können, und auch darin folgt die Kirche der Heiligen Schrift.

Die Berührung der Gebeine des Propheten Elischa erweckte einen Toten zum Leben: „Elischa starb und wurde begraben. Räuberbanden der Moabiter fielen Jahr für Jahr ins Land ein. Als man einmal einen Mann begrub, sah man plötzlich eine Räuberbande. Da warf man den Toten in das Grab Elischas und ging weg. Sobald aber der Mann die Gebeine Elischas berührte, wurde er lebendig und richtete sich auf“ (2 Kön 13,20–21). Das ist ein deutliches biblisches Beispiel für ein Wunder Gottes durch die Berührung der Überreste eines Heiligen.

Ebenso war es bei der Frau, die durch die Berührung des Saumes von Christi Gewand von einem Blutfluss geheilt wurde, und bei den Kranken, die geheilt wurden, wenn der Schatten des Petrus auf sie fiel (vgl. Mt 9,20–22; Apg 5,12–16). „Auch tat Gott außergewöhnliche Wunder durch die Hände des Paulus, sodass man sogar Schweißtücher und Schurze, die seine Haut berührt hatten, zu den Kranken brachte, und die Krankheiten wichen von ihnen und die bösen Geister fuhren aus“ (Apg 19,11–12).

Vorschriften für den Umgang mit Reliquien

Der Umgang mit Reliquien ist durch kirchliche Vorschriften geregelt, etwa den Codex des Kanonischen Rechtes, die Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, das Römische Pontifikale und das Zeremoniale der Bischöfe sowie die Instruktion der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse.

Der Codex des Kanonischen Rechtes bestimmt: „Es ist streng verboten, heilige Reliquien zu verkaufen. Bedeutende Reliquien und ebenso andere, die beim Volk in großer Verehrung stehen, können auf keine Weise gültig veräußert oder auf Dauer übertragen werden ohne Erlaubnis des Apostolischen Stuhles“ (CIC, can. 1190 § 1–2). „Der überlieferte Brauch, unter einem feststehenden Altar Reliquien von Märtyrern oder anderen Heiligen beizusetzen, ist nach den in den liturgischen Büchern gegebenen Normen zu bewahren“ (CIC, can. 1237 § 2).

Die Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch stellt in Nr. 302 Folgendes fest: „Der Brauch, unter dem zu weihenden Altar Reliquien von Heiligen beizusetzen, auch wenn sie nicht Märtyrer sind, wird sinnvollerweise beibehalten. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Echtheit solcher Reliquien gesichert ist.“

Diese Position wird im Römischen Pontifikale im Abschnitt über die Weihe einer Kirche und eines Altares sowie ebenso im Zeremoniale der Bischöfe zusammengefasst und noch ausführlicher erläutert.

In Nr. 866 des letztgenannten Buches werden die grundlegenden Normen für Reliquien folgendermaßen angegeben: „Wird die Überlieferung der römischen Liturgie beibehalten, die Überreste von Märtyrern oder anderen Heiligen unter einem Altar beizusetzen, so sind folgende Grundsätze zu beachten: a) Die im Altar beizusetzenden Überreste müssen von solcher Größe sein, dass sie deutlich als Teile eines menschlichen Leibes erkennbar sind. Es ist nicht zulässig, nur sehr kleine Überreste eines oder mehrerer Heiliger beizusetzen. b) Mit größtmöglicher Sorgfalt ist zu prüfen, dass die im Altar beizusetzenden Überreste echt sind. Es ist besser, einen Altar ohne Überreste zu weihen, als in ihn Überreste zu legen, deren Echtheit nicht geprüft wurde. c) Das Reliquiar darf nicht auf die Altarplatte oder über den Altar gestellt werden, sondern ist je nach Gestalt des Altares unter der Altarplatte beizusetzen.“ Die Altarplatte ist ausschließlich der Feier der Eucharistie vorbehalten.

Das Zeremoniale der Bischöfe beschreibt in Nr. 900 auch den Ritus der Beisetzung der Reliquien: „Sollen Überreste von Märtyrern oder anderen Heiligen im Altar beigesetzt werden, tritt der Bischof an den Altar. Ein Diakon oder ein Priester bringt die Überreste zum Bischof, der sie in die dafür vorbereitete Öffnung legt. Unterdessen wird die Antiphon Unter dem Altar Gottes oder Die Leiber der Heiligen ruhen in Frieden mit Psalm 14 oder ein anderer geeigneter Gesang gesungen.“

Reliquien wurde in der Kirche stets außergewöhnliche Achtung und Aufmerksamkeit entgegengebracht, denn der zur Auferstehung bestimmte Leib der Seligen und der Heiligen war auf Erden ein lebendiger Tempel des Heiligen Geistes und ein Werkzeug ihrer Heiligkeit, und die Kirche hat sie durch Selig- und Heiligsprechung zur Ehre der Altäre erhoben.

Die Reliquien der Seligen und der Heiligen sollen ohne die entsprechende Bestätigung der kirchlichen Autorität, die ihre Echtheit verbürgt, nicht zur öffentlichen Verehrung durch die Gläubigen ausgesetzt werden.

Die Instruktion der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse vom 16. Dezember 2017 sagt im Kapitel Die Reliquien in der Kirche – Echtheit und Bewahrung: „Der Überlieferung nach gelten die Reliquien des Leibes der Seligen und der Heiligen oder Teile davon als bedeutend. Diesen Reliquien widmen die Diözesanbischöfe oder die ihnen rechtlich Gleichgestellten sowie die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse besondere Sorge und Aufsicht, um ihre Bewahrung und Verehrung sicherzustellen und ihren Missbrauch zu verhindern.

Sie müssen daher in geeigneten versiegelten und verschlossenen kostbaren Behältnissen – Reliquiaren – aufbewahrt und an Orten aufgestellt werden, die ihre Sicherheit gewährleisten, ihren heiligen Charakter achten und ihre Verehrung fördern. In jedem Fall sind sie auf ehrfürchtige Weise aufzubewahren und zu behandeln, sodass jede Form von Entweihung oder Handel vermieden wird.

Dieselbe Sorge und Verehrung ist den sterblichen Überresten (exuviae) der Diener Gottes zu erweisen, deren Selig- und Heiligsprechungsprozesse im Gange sind. Solange diese nicht durch den Ritus der Selig- und Heiligsprechung zur Ehre der Altäre erhoben wurden, dürfen ihre Überreste nicht zur öffentlichen Verehrung ausgesetzt werden und dürfen jener Vorrechte nicht teilhaftig werden, die ausschließlich den Leibern der Selig- und Heiliggesprochenen vorbehalten sind.“

Die Instruktion richtet sich rechtlich an die Diözesanbischöfe und die ihnen Gleichgestellten sowie an alle, die am Verfahren betreffend die Verehrung der Reliquien der Seligen und der Heiligen mitwirken, um deren Übertragung zu erleichtern, die in einer so außergewöhnlichen Angelegenheit wünschenswert ist. Die Instruktion legt das kanonische Verfahren fest, das bei der Prüfung der Echtheit von Reliquien und sterblichen Überresten zu beachten ist, um dem Ziel zu entsprechen, ihre Bewahrung sicherzustellen und ihre Verehrung durch konkrete, umsetzbare Maßnahmen zu fördern: die kanonische Prüfung (recognitio), die Entnahme von Fragmenten und die Vorbereitung von Reliquien zur Verteilung, die Übertragung eines Reliquiars und die weitere Weitergabe von Reliquien. Sie legt auch fest, wie die Zustimmung der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse einzuholen ist, unter Beachtung der Maßnahmen und Verfahren für die Wallfahrt von Reliquien.

Einteilung der Reliquien nach ihrer Bedeutung

Reliquien erster Klasse (sogenannte primäre Reliquien) fallen in zwei Kategorien: die körperlichen Überreste eines Heiligen und jene, die mit Ereignissen im Leben des Herrn Jesus verbunden sind (zum Beispiel alle Werkzeuge seines Leidens, seiner Geburt…).

Reliquien zweiter Klasse (sogenannte sekundäre Reliquien) sind Kleidungsstücke und Gegenstände, die ein Heiliger unmittelbar benutzt oder hergestellt hat.

Die dritte Klasse von Reliquien (sogenannte tertiäre Reliquien) ist in der Regel ein gesegneter Gegenstand (zum Beispiel ein Andachtsbild, ein Kreuz, ein Rosenkranz, eine Medaille oder ein Ring), der durch Berührung des Leibes des Heiligen unmittelbar mit einer Reliquie erster Klasse in Berührung gekommen ist. Der Ausdruck „Erinnerungsreliquie“ wird für ein Andenken von einem heiligen Ort oder Wallfahrtsort verwendet.

Beschreibung einer Reliquie bei ihrer Ausweisung: Reliquien zur öffentlichen Verehrung werden meist auf Anordnung der Bischöfe und Ordensoberen von Postulatoren vorbereitet, die sie in ein vergoldetes, silbernes oder bronzenes Behältnis legen, die sogenannte theca. Jede solche Reliquie muss ihre eigene Echtheitsurkunde haben. Das Wachssiegel am Reliquiar muss unversehrt und mit dem Siegel auf der Echtheitsbescheinigung der Reliquie identisch sein. Die Beschreibung der Reliquie ist in lateinischer Sprache. Sie findet sich bei der Reliquie selbst und auf ihrer Bescheinigung.

Beisetzung im Oratorium in Oberbronn

Mit Erlaubnis der zuständigen kirchlichen Autoritäten wurde die Urne mit den sterblichen Überresten von Alphonse Marie aus dem November 1950 geöffnet, und mit Hilfe eines Fachmanns wurden die Reliquien der ehrwürdigen Dienerin Gottes vorbereitet.

Nach Abschluss dieser Arbeiten wurde am 10. April 2018 während der von Erzbischof Msgr. Luc Ravel gemeinsam mit den Priestern der Diözese Straßburg gefeierten heiligen Messe der neue Schrein mit den sterblichen Überresten von Mutter Alphonse Marie an dem wiederhergestellten Ort im Oratorium in Oberbronn beigesetzt.

SR. M. KATARÍNA KRIŠTOFOVÁ, POSTULATORIN

Die Verehrung der Reliquien der seligen Alphonse Marie Eppinger

Es ist ein alter Brauch der Kirche, die sterblichen Überreste der Heiligen, die Reliquien genannt werden, in hohen Ehren zu halten und auch zu den Gräbern oder zu den Orten zu pilgern, an denen die Reliquien der Heiligen aufbewahrt werden, und dort zu beten und die Fürsprache dieser verherrlichten Glieder der Kirche zu erbitten. So ist es auch mit den Reliquien der seligen Alphonse Marie Eppinger.

Das Hauptreliquiar der seligen Alphonse Marie Eppinger wird in der Seitenkapelle, dem sogenannten Oratorium, in der Klosterkirche in Oberbronn aufbewahrt. Das Grab, in dem die sterblichen Überreste von Mutter Alphonse Marie von ihrer Beisetzung bis zum Beginn des Seligsprechungsprozesses lagen, befand sich – und ist noch erhalten – auf dem Friedhof in Niederbronn, dem Privatfriedhof der Kongregation der Schwestern vom Heiligsten Erlöser. Wallfahrten zu den Reliquien der seligen Alphonse Marie in Oberbronn können einzeln oder in der Gruppe unternommen werden. Eine Wallfahrt zu den Reliquien der seligen Alphonse Marie ist sehr willkommen und kann nach Anmeldung bei den Schwestern in Oberbronn vereinbart werden.

Wie bittet man um eine Reliquie der seligen Alphonse Marie für eine Kirche oder Kapelle? So wie das Hauptreliquiar der seligen Alphonse Marie in Oberbronn zur öffentlichen Verehrung in der Kirche aufbewahrt wird, so ist es möglich, ausschließlich für eine Kirche oder Kapelle um eine kleine Reliquie erster Klasse (ex ossibus) zu bitten, zu dem Zweck, die Reliquie zur öffentlichen Verehrung durch die Gläubigen auszusetzen oder beizusetzen. An Privatpersonen werden Reliquien nicht abgegeben. Ein Schreiben oder Gesuch um eine Reliquie, unter Angabe des Ortes der Kirche oder Kapelle, wo die Reliquie zur öffentlichen Verehrung beigesetzt wird, und unterzeichnet von der verantwortlichen Person (Pfarrer, Pfarradministrator, Rektor, Oberer einer Ordensgemeinschaft und so weiter), ist per Post zu senden an: Postulation der seligen Alphonse Marie, Nám. SNP 470/11, 811 06 Bratislava, Slowakei.

Wie eine Reliquie beizusetzen und wie sie würdig und ehrfürchtig zu verehren ist

„Die verschiedenen Formen der Volksfrömmigkeit gegenüber den Reliquien der Heiligen – wie das Küssen der Reliquie, ihr Schmuck mit Lichtern und Blumen, die Erteilung des Segens mit der Reliquie, das Tragen der Reliquie in Prozessionen, und nicht ausgeschlossen der Brauch, sie zu den Kranken zu bringen (im Ordenshaus durch die Oberin oder eine dazu bestimmte Schwester, in der Pfarrei durch den Pfarrer), um sie zu stärken und die Bitte um Heilung zu unterstreichen – sind mit großer Würde und aus einem lauteren Beweggrund des Glaubens zu vollziehen. In jedem Fall ist zu vermeiden, die Reliquien der Heiligen auf die Altarplatte zu legen: Diese ist dem Leib und Blut Jesu Christi vorbehalten.“

Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie, 2002, Nr. 236

Soll eine Reliquie in einer Kirche oder Kapelle zur öffentlichen Verehrung ausgesetzt werden, kann sie neben dem Altar oder an einem anderen geeigneten Ort aufgestellt werden. Sie kann inzensiert, geküsst oder zur Erteilung des Segens verwendet werden. Bei der Reliquie der seligen Alphonse Marie wird empfohlen, den Text des Gebetes um ihre Heiligsprechung daneben zu legen.

Zusammengestellt von Sr. Katarína Krištofová, SDR
Postulatorin des Heiligsprechungsprozesses
Bratislava, 17. Mai 2019